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Ambulante Pflegeprofis Vest

Zuhause fühle ich mich am wohlsten!



IHR AMBULANTER PFLEGEDIENST IN   RECKLINGHAUSEN

Kontaktieren Sie uns

Die Pflege von kranken und pflegebedürftigen Familienmitgliedern ist ein Thema, das uns alle betrifft und meist besorgt. Jeder möchte sicher sein, dass seine Lieben gut und rundum versorgt sind, aber oft fehlt einem selbst die Zeit, sich ausreichend zu kümmern. Dies kann insbesondere durch die eigene berufliche Einspannung oder aufgrund der räumlichen Entfernung zu seinem Familienmitglied der Fall sein.

Wir, die Pflegekräfte der Firma Ambulante Pflegeprofis Vest, nehmen Ihnen diese Sorgen ab und unterstützen Sie fachgerecht und kompetent bezüglich der Betreuung und Pflege Ihrer kranken Familienmitglieder. Wir übernehmen nicht nur medizinische Leistungen, sondern auch zwischenmenschliche und alltägliche Aufgaben, die simpel erscheinen mögen, aber einen großen Unterschied für den Betroffenen machen. So bleibt es der pflegebedürftigen Person möglichst lange vorbehalten, im gewohnten Umwelt zu leben.

Frau im Rollstuhl mit Pflegerin

Unser Einsatzgebiet

Die Firma Ambulante Pflegeprofis Vest ist Ihr kompetenter Partner in Sachen Pflege. Wir arbeiten mit unseren Kunden im Umkreis von Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen und haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Patienten und auch den Angehörigen durch unseren vollen Einsatz Erleichterung zu bringen. Bei uns stehen der pflegebedürftige Mensch sowie das Wohl des Patienten stets im Vordergrund unseres Handelns – und darauf bauen wir alle unsere Aktivitäten auf.

Einer unserer kompetenten und freundlichen Mitarbeiter ist 24 Stunden am Tag und in der Nacht für Notfälle erreichbar, um Ihnen stets die wohltuende Ruhe und Gewissheit zu geben, dass Sie selbst oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen jederzeit gut versorgt sind.

älterer Herr schaut aus dem Fenster

Die Pflegereform-Leistungen ab 2017

Seit 2017 gibt es eine Pflegereform, die Pflegestufen wie folgt einstuft:

Die Systematik zur Beurteilung des Schweregrades der Pflegebedürftigkeit wird wie folgt eingestuft: Die bisherigen Pflegestufen „0“, 1, 2, 3 sowie „3+“ werden in die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 geändert, wobei ein Leistungsanspruch in Form von Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Verhinderungs-, Tages-, Kurzzeit- und stationärer Pflege erst ab einem Pflegegrad 2 besteht.

Ein wichtiger Punkt der neuen Reform ist, dass die Aufnahme der Betreuung ein fester Bestandteil innerhalb der Leistungen der Pflegeversicherung ist. Bisher waren ausschließlich die Grundpflege und die Hauswirtschaft unter diesem Punkt aufgeführt.

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Pflegereform oder unseren Leistungen haben. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und beraten Sie gerne!


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